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Berlin

2G-Regelung für Clubs

Der Berliner Senat hat sich für die Öffnung der Clubinnenräume für Genesene und Geimpfte entschieden.

Der Senat hat am Dienstag, den 31.08.2021 entschieden, dass Clubs und Diskos ab dem Wochenende wieder öffnen dürfen – für Geimpfte und Genesene. Eine Maskenpflicht oder eine Kapazitätsobergrenze gibt es nicht. 

Bei seiner Entscheidung hatte Rot-Rot-Grün allerdings wenig Alternative, weil das Verwaltungsgericht bereits vor zehn Tagen das pauschale Tanzverbot für die 2G-Gruppe aufgehoben hatte. Eingeklagt hatte dies ein Diskobetreiber.

Bei der Clubcommission wurde über diesen Erfolg vor Gericht aber nicht nur gejubelt: "Die Clubcommission begrüßt das Urteil grundsätzlich, da sich dadurch eine weitere Dynamik rund um Öffnungsszenarien von Indoor-Tanzveranstaltungen entwickelt", so das Statement, welches nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts an Medienschaffende versendet wurde. Getesteten das Tanzen nicht zu erlauben sei jedoch eine „Stigmatisierung“. Man wolle ein „inklusives Nachtleben und nicht Leute ausgrenzen“. Dennoch wurde dem Vorschlag der Clubcommission, ebenfalls eine Option mit PCR Tests anzubieten, vorerst nicht entsprochen.

Auch in Bayern dürfen Clubs und Diskotheken ab Oktober öffnen. Hier wird jedoch die 3G-Regel greifen. Dies bestätigte Ministerpräsident Söder in München. Gäste müssten also geimpft, genesen oder getestet sein. Allerdings reichen Antigen-Schnelltests nicht aus, sondern es werden – wie in Baden-Württemberg – PCR-Testergebnisse verlangt. 

Bislang geht es beim Berliner Senatsbeschluss nur um sogenannte Tanzlustbarkeiten. Ob die Infektionsschutzverordnung der Hauptstadt auch für andere Bereiche angepasst werden soll, wird der Senat bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten. Hier soll auch nochmals darüber diskutiert werden, ob man die PCR-Möglichkeit nicht doch als Alternative mit aufnehmen möchte.