Foto: Raphael Schaller
Foto: Raphael Schaller
Gesetzesdebatte in Italien

Haftstrafen für Veranstalter:innen illegaler Raves

In Italien hat das Parlament ein Gesetz gegen nicht genehmigte Raves und Musikveranstaltungen verabschiedet.

Wer in Italien einen illegalen Rave organisiert, kann zukünftig mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe belangt werden. 

Ende Oktober hatte Italiens neue Ministerpräsidentin Giorgia Meloni angekündigt, in Zukunft härter gegen illegale Raves vorzugehen. Auslöser war ein illegaler Rave in einer verlassenen Fabrik in der Provinz Modena. Etwa 300 Polizist:innen rückten in der Oktobernacht aus, beendeten die Party und nahmen die Personalien hunderter Partygäste auf.

Der rechten Regierungsparteien gingen die Raves seit langem gegen den Strich. Matteo Salvini, Parteichef der rechten Lega, hatte die Räumungsaktion in Modena auf Twitter mit den Worten "Das schöne Leben ist vorbei" kommentiert. 

Und in der Tat: Nur knapp zwei Monate nach der Drohung der Ministerpräsidentin scheint das schöne Leben vorbei und die Party zu Ende zu sein. Die rechte Regierung  konnte sich trotz erheblichen Widerstands der Opposition durchsetzen. Veranstalter:innen von nicht genehmigten Musik-Events können nun mit drastische Strafen belangt werden. In Italien ist die Organisation und Durchführung von nicht genehmigten Musikveranstaltungen ab sofort eine Straftat, die mir einer Haftstrafen von drei bis zehn Jahren und Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro belangt werden kann.

Kritiker:innen der Abstimmung Ende Dezember protestierten heftig, weil die rechte Mehrheit im Parlament das Rave-Gesetz in ein Paket mit anderen Maßnahmen und Gesetzen, etwa zum Umgang mit Corona, gebündelt hatte und darüber als Ganzes abstimmen ließ.

Auch in Deutschland und der Schweiz drohen Veranstalter:innen illegaler Partys empfindliche Geldstrafen. Bedenkt man, dass sich die Einnahmen für einen illegalen Rave sehr gering halten, dann wird es ganz schön teuer für die Organisator:innen.

Selbst Besucher:innen können belangt werden. In der Regel werden die Personendaten erfasst und je nach schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Höhe richtet sich hierbei nach  jeweiligen Vorstrafen und anderen individuellen Faktoren - zum Beispiel ob die Party in einem Naturschutzgebiet stattgefunden hat oder die Zusammenkunft zusätzlich noch ein Verstoß gegen geltende Coronaauflagen war. Zudem ist die Höhe des Bußgeldes sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz abhängig vom Einkommen.