Foto: Danny Howe via Unsplash
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Stille Feiertage: Pause für die Clubwelt an Karfreitag

Das lange Wochenende steht vor der Türe, doch am Freitag werden die Füße still gehalten, denn es gibt ein Tanzverbot. Doch wo und warum eigentlich?

In Deutschland gibt es noch immer das umstrittene "Tanzverbot", das an bestimmten religiösen Feiertagen wie Karfreitag oder Allerheiligen gilt.

Das Tanzverbot hat in Deutschland eine lange Tradition und geht auf die kirchliche Praxis zurück, an bestimmten Feiertagen wie Karfreitag oder Allerheiligen den Alltag zu beschränken und sich auf religiöse Aktivitäten zu konzentrieren. Das Tanzverbot soll dazu beitragen, dass diese Tage in Ruhe und Besinnlichkeit verbracht werden können und Feierlichkeiten nicht in Konflikt mit religiösen Überzeugungen geraten.

Allerdings gibt es auch Kritik am Tanzverbot. Einige Menschen empfinden es als Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit und sehen darin eine Form von Bevormundung. Kritiker argumentieren, dass das Tanzverbot in einer pluralistischen Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist und dass es die Trennung von Kirche und Staat untergräbt.

Auf der anderen Seite gibt es auch Befürworter des Tanzverbots, die es als Ausdruck von Respekt vor religiösen Überzeugungen sehen und argumentieren, dass es nur an wenigen Tagen im Jahr gilt und somit keine große Einschränkung darstellt.

Das Tanzverbot ist in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt und beschränkt öffentliche Tanzveranstaltungen in der Regel von Gründonnerstag 24 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr sowie von 2 Uhr bis 12 Uhr an Allerheiligen. In einigen Bundesländern wird es strikt durchgesetzt, während es in anderen eher locker gehandhabt wird. Einige Clubs und Veranstaltende umgehen das Verbot auch, indem sie ihre Veranstaltungen als "kulturelle" oder "künstlerische" Veranstaltungen deklarieren, die nicht unter das Tanzverbot fallen.

Insgesamt bleibt das Tanzverbot in Deutschland ein kontrovers diskutiertes Thema. Ob es weiterhin Bestand haben wird oder in Zukunft möglicherweise gelockert oder ganz abgeschafft wird, bleibt abzuwarten.

Hier findet ihr einen Überblick, welche Regeln in welchem Bundesland gelten: 

  • Baden-Württemberg: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr
  • Bayern: Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Berlin: Karfreitag, 4 bis 21 Uhr
  • Brandenburg: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Bremen: Karfreitag, 6 bis 21 Uhr
  • Hamburg: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Hessen: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 18 Uhr
  • Niedersachsen: Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr
  • Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr
  • Saarland: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Sachsen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Sachsen-Anhalt: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Thüringen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr

Und wie ist das Tanzverbot in der Schweiz geregelt?

In der Schweiz gibt es kein landesweit einheitliches Tanzverbot an Karfreitag. Die Regelungen können von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Einige Kantone haben bestimmte Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen an Karfreitag, aber dies betrifft nicht unbedingt das Tanzen.

Zum Beispiel gibt es in einigen katholisch geprägten Kantonen wie Luzern und Obwalden ein allgemeines Verbot für öffentliche Veranstaltungen an Karfreitag. In anderen Kantonen wie Zürich und Basel-Stadt gibt es keine spezifischen Einschränkungen für Karfreitag. Es ist jedoch möglich, dass lokale Behörden bestimmte Einschränkungen für Veranstaltungen erlassen.

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, informiert man sich am besten im Voraus über die Regeln und Einschränkungen für Karfreitag in der jeweiligen Region.